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Steuern und ETFs – einfach erklärt

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Wie werden ETFs in Österreich besteuert? Von Kapitalertragsteuer über ausschüttungsgleiche Erträge bis Verlustausgleich: Erfahre alles, was du wissen musst.

Steuern und ETFs – einfach erklärt
 
Was dich in diesem Artikel erwartet

Was du über Steuern bei ETFs wissen musst

“Steuern und ETFs” ist eines der am meisten gefragten Themen auf justETF.com. Kein Wunder: Wer möchte nicht gern wissen, wie sich Steuern senken lassen, damit mehr vom Gewinn übrig bleibt? Da ETFs in Österreich immer beliebter werden, haben wir die wichtigsten steuerlichen Fakten für das Investieren in ETFs für dich zusammengefasst.
Ein Versprechen vorneweg: Generell ist die Besteuerung der meisten ETFs in Österreich für Anlegerinnen und Anleger nicht sonderlich komplex und zeitaufwendig. Durch eine automatische Abfuhr der Steuer ans Finanzamt oder das Bereitstellen eines Steuerreports nehmen dir die meisten Broker bereits viel Arbeit ab.

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Wie viel Steuern zahlt man bei ETFs?

  • Auf Gewinne beim Verkauf eines ETF werden 27,5 Prozent Kapitalertragssteuer (KESt) fällig. Beim reinen Kauf eines ETFs oder ETF-Sparplans fallen naturgemäß keine Steuern an.
  • Auch Dividenden – ganz gleich, ob sie aus ausschüttenden oder thesaurierenden ETFs stammen – sind Erträge. Diese müssen ebenfalls mit 27,5 Prozent versteuert werden. Fällig wird die Steuer bei ausschüttenden ETFs zum Zeitpunkt der Ausschüttung, bei thesaurierenden ETFs zum Meldestichtag des sog. steuerlichen Vertreters des Fonds.
  • Bei thesaurierenden ETFs im Privatvermögen gibt es übrigens einen kleinen Steuervorteil auf Substanzgewinne (= thesaurierte, realisierte Kursgewinne)   – eine sogenannte Steuerstundung: Diese werden innerhalb des ETFs nur zu 60 Prozent mit der Wertpapier-KESt in Höhe von 27,5 Prozent besteuert. Dadurch verringert sich die effektive Steuerbelastung auf 16,5 Prozent (60 Prozent x 27,5 Prozent). Erst bei Verkauf des thesaurierenden ETFs werden dann die restlichen 40 Prozent der 27,5 Prozent KESt berücksichtigt und bereits besteuerte Substanzgewinne werden z.B. bei einem Veräußerungsgewinn bei Verkauf im Rahmen der Anschaffungskosten berücksichtigt. Es kommt daher zu keiner Doppelbesteuerung auf Anlegerebene.
Was ist ein Meldefonds?
Bei der Besteuerung von Investmentfonds unterscheidet man zwischen Meldefonds und Nicht-Meldefonds. Ein Meldefonds ist ein Investmentfonds – darunter fallen auch ETFs – mit einem steuerlichen Vertreter in Österreich. Das hat den Vorteil, dass Ausschüttungen der Fonds der österreichischen Kontrollbank (OEKB) gemeldet werden. Die Kontrollbank wiederum ermittelt alle steuerrelevanten Daten zur Abrechnung der Kapitalertragsteuer und veröffentlicht die Daten auf my.oekb.at. Auf dieser Basis erfolgt der Steuerabzug bei der depotführenden Bank im Inland bzw. die Erstellung des Steuerreports des ausländischen Brokers. Übrigens, bei Nicht-Meldefonds (auch “schwarze Fonds” genannt) erfolgt eine Pauschal-Besteuerung der Ausschüttung sowie der ausschüttungsgleichen Erträge. Mehr dazu findest du hier.

Wie zahlt man Steuern auf ETFs?

Eins vorab: Steuern können bei Einkünften aus realisierten Wertsteigerungen von Kapitalvermögen, aus Derivaten, aus der Überlassung von Kapital (zum Beispiel Zinsen, Gewinnausschüttungen) und ggf. aus Kryptowährungen anfallen.
Grundsätzlich kann die Erhebung der Steuer auf zwei Wegen erfolgen:
  1. Erhebung durch direkten Abzug der Kapitalertragsteuer oder
  2. Veranlagung im Rahmen der Steuererklärung
Das heißt im Klartext: Entweder deine Bank bzw. dein Broker führt die Steuer automatisch ab – und das sofort – oder du kannst deine Einkünfte in die Steuererklärung mit aufnehmen. So kann das Finanzamt (meist nachträglich) die Kapitalertragsteuer abziehen.

Was sind die Unterschiede in der österreichischen Broker Landschaft?

  • Automatischer Abzug der Kapitalertragsteuer: Dein Online Broker hat seinen Sitz oder eine Niederlassung in Österreich. Dadurch kann er die Kapitalertragsteuer für dich direkt an das Finanzamt abführen. Dennoch gibt es hier Ausnahmen wie z.B. der Besitz mehrerer Depots, Gemeinschaftsdepots, Regelbesteuerungsoption, Besitz von Immobilienanteilen oder (bis dato) auch Kryptowährungen, bei denen es Sinn machen könnte, zusätzlich über eine Aufnahme in die persönliche Steuererklärung nachzudenken bzw. sich damit zu beschäftigen.
  • Bereitstellung eines Steuerreports: Dein Broker stellt dir einen kostenlosen Steuerreport zur Verfügung, mit dessen Hilfe du die Steuern deklarieren kannst. Mehr Infos und ein Beispiel dazu im Kasten unten drunter.
  • Der Do-it-Yourself-Ansatz (DIY): Bei den meisten Krypto-Plattformen oder ausländischen Brokern musst du dich selbst um die Abführung der Steuern auf deine ETF-Erträge kümmern und einen besonderen Mehraufwand (zB genaue Aufstellungen über Gewinne, Verluste, Zinsen, Dividenden, Ausschüttungen führen) betreiben.
justETF Tipp: Generell gilt: Überwiegen alle anderen Vorteile eines Anbieters, wie zum Beispiel niedrige Kosten beim Handeln, solltest du dich nicht davon abschrecken lassen, die Steuer in die Steuererklärung mit aufzunehmen.

Veranlagung im Rahmen der Steuererklärung und mit kostenlosem Steuerreport: Erklärt am Beispiel von Scalable Capital

  • Die Steuererklärung kannst du bequem über FinanzOnline erledigen.
  • Führe einmalig einen Erklärungswechsel durch – von der Arbeitnehmerveranlagung zur Einkommensteuererklärung. Die Einkommensteuererklärung ist umfangreicher und weitreichender als die Arbeitnehmerveranlagung und beinhaltet die nötigen Zusatzformulare. Wenn du zum Beispiel bereits ein Gemeinschaftsdepot nutzt, nicht endbesteuerte Einkünfte aus Kryptowährungen hast oder selbstständig bist, benutzt du wahrscheinlich schon diese Variante der Einkommensteuererklärung.
  • Scalable Capital stellt seinen Kunden rechtzeitig vor der Abgabefrist der Einkommensteuererklärung einen detaillierten Steuerreport und eine Ausfüllhilfe zur Verfügung. Der Bericht wird von Steuerexperten (KPMG) auf Basis der von Scalable Capital bereitgestellten Daten erstellt. Mehr infos findest du hier.
  • Mit Hilfe des Formulars “E1kv” deiner Einkommensteuererklärung kannst du etwaige Einkünfte vom Depot bei Scalable Capital in die Steuererklärung aufnehmen.

Ausschüttungsgleiche Erträge: Was ist das?

Ausschüttende oder thesaurierende ETFs? Diese Frage stellen sich viele ETF-Fans. Auch steuerlich gibt es hierbei einige Fallstricke zu beachten. Stichwort: Ausschüttungsgleiche Erträge.
Doch kurz zur Ausgangslage: Für langfristig orientierte Anlegerinnen und Anleger boten thesaurierende ETFs bis vor einiger Zeit einen steuerlichen Vorteil (Steuerstundungseffekt). Ihm oder ihr flossen während der Haltedauer keine Erträge zu und damit musste keine Kapitalertragsteuer auf Erträge gezahlt werden. Das ist bei ausschüttenden ETFs naturgemäß anders. Hier wird die Kapitalertragsteuer immer dann fällig, wenn dir Geld in Form einer Ausschüttung vom Fonds zufließt.
Um diese steuerliche Ungleichbehandlung zu beseitigen, wurde eine Regelung für thesaurierende Fonds vom Österreichischen Fiskus eingeführt, die eine Ausschüttung für thesaurierende Fonds "simuliert" – die sogenannten "ausschüttungsgleichen Erträge". Diese suggerieren eine Gewinnausschüttung analog eines ausschüttenden ETFs. Es wird also suggeriert, dass dein ETF dir eine Gewinnausschüttung zahlt, die du versteuern musst. Da dir das Geld aber nicht zufließt, wird die Steuer von deinem Cash-Konto bzw. Depot-Verrechnungskonto abgebucht. Achte also immer darauf, dass dieses Konto über genug Liquidität verfügt, um die etwaige Steuer zu zahlen.
Was sich im ersten Moment ungewöhlich anhört, sorgt auf den zweiten Blick für mehr Transparenz und Gerechtigkeit in der Behandlung von thesaurierenden und ausschüttenden Sammelanlagen. Somit ist für dich als ETF-Fan klar: Meine Steuerlast ist immer dieselbe – ganz egal ob ausschüttend oder thesaurierend.

Wie funktioniert der Verlustausgleich?

Hast du beim Verkauf von ETFs oder anderen Wertpapieren einen Verlust gemacht? Dann kannst du Verluste und Gewinne gegenrechnen – was dir zumindest einen steuerlichen Vorteil verschaffen kann. Dazu wird dir für Verluste anteilig Kapitalertragsteuer wieder gutgeschrieben, die du im selben Jahr auf erzielte Kursgewinne und laufende Erträge gezahlt hast. Der Verlustausgleich kann in Form des automatischen Verlustausgleichs durchgeführt oder – z.B. im Fall von ausländischen Einkünften oder bankübergreifend – in der Steuererklärung mit aufgenommen werden. Eine Verrechnung von inländischen Veräußerungsverlusten mit ausländischen Kapitaleinkünften ist zum Beispiel auch möglich.
Das Formular “E1kv”vom Finanzamt
Dieses brauchst du zum Beispiel für:
  • Depots bei ausländischen Brokern
  • Gemeinschaftsdepots
  • Einkünfte aus Kryptowährungen (die nicht endbesteuert sind)
  • Wenn du die Regelbesteuerungsoption anwenden möchtest (weil du zum Beispiel noch studierst und geringe Einkünfte hast)

Was hat es mit der Quellensteuer auf sich?

Die Quellensteuer ist eine Steuer, die für Anlegerinnen und Anleger viel Aufwand bedeuten kann. Erhoben wird sie auf Erträge aus ausländischen Aktien und anderen ausländischen Wertpapieren. Das heißt: Generierst du Kapitalerträge im Ausland, zum Beispiel Dividenden, musst du auch im jeweiligen Land Steuern auf diese Erträge zahlen.
Die Ausschüttungen werden direkt am Zahltag mit der zu entrichtenden Steuer belastet – egal ob inländischer oder ausländischer Broker und anschließend in dein Depot eingebucht. Mit bis zu 35 Prozent fällt die Quellensteuer in einigen Ländern besonders hoch aus. Glücklicherweise halten die sogenannten „Doppelbesteuerungsabkommen” (kurz DBA) die Steuerlast aber in Grenzen.
Der Vorteil von ETFs ist, dass du kein Geld und keine Zeit an ausländische Steuerbehörden verschwenden musst, um zu viel gezahlte Quellensteuer zurückzufordern. Das übernimmt stattdessen automatisch dein ETF für dich.
 

Wie werden Krypto ETPs besteuert?

Du willst in Krypto ETPs investieren? Hier gilt steuerlich das gleiche wie bei ETFs: Gewinne aus dem Verkauf von Krypto ETPs unterliegen der Kapitalertragsteuer in Höhe von 27,5%. Bei Verlusten kannst du einen Ausgleich geltend machen.
Übrigens gilt das auch für Erträge aus Staking, Lending & Co. Krypto-Plattformen wie Bitpanda stellen oft auch einen Steuerreport zur Verfügung.
Gibt es einen Freibetrag auf Gewinne?
Nein, Stand November 2023 gibt es in Österreich für private Anlegerinnen und Anleger keinen Freibetrag. Jedoch sind Steuererleichterungen für langfristige Anlegerinnen und Anleger im Gespräch.
Wie oben bereits erwähnt, gibt es für Geringverdiener außerdem noch die Möglichkeit der Regelbesteuerungsoption. Statt der Kapitalertragsteuer können die Kapitalerträge nach Einkommensteuer versteuert werden, mehr Infos findest du hier.
Disclaimer
Die steuerlichen Ausführungen basieren auf unserem Verständnis der derzeit bekannten österreichischen Rechtslage für österreichische Anlegerinnen und Anleger. Es kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass sich die steuerliche Beurteilung durch Gesetzgebung, Rechtsprechung oder Erlasse der Finanzverwaltung nicht ändert. Solche Änderungen können auch rückwirkend eingeführt werden und die beschriebenen steuerlichen Folgen nachteilig beeinflussen. Wir erheben nicht den Anspruch, in dieser Zusammenfassung sämtliche steuerlichen Aspekte zu behandeln, die aufgrund von persönlichen Umständen jedes einzelnen Anlegers von Bedeutung sein könnten. Wir empfehlen dir daher, dich von einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe über die steuerlichen Folgen des Erwerbs, des Haltens oder der Veräußerung von Investmentanteilen beraten zu lassen.
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