
801 Euro – lohnt sich das überhaupt?
801 Euro klingen auf das ganze Jahr gerechnet nicht nach besonders viel. Dennoch: Bei der Steueroptimierung bleibt der Sparerpauschbetrag eine der wenigen Optionen und eignet sich gerade für laufende Kapitalerträge aus Anlagen wie Dividendenzahlungen, Zinsen und Fonds-Ausschüttungen.Die aktuelle Rendite auf die Ausschüttungen im DAX beim größten ausschüttenden DAX-ETF beträgt knapp 3 Prozent. Damit bleiben diese in einem Depot bis zu einem Anlagebetrag von 26.700 Euro völlig steuerfrei. Sollte der Sparerpauschbetrag durch die Ausschüttungsrendite nicht vollständig ausgeschöpft werden, kann er darüber hinaus auch auf erzielte Kursgewinne angewendet werden. Das macht den Sparerpauschbetrag gerade für junge Leute und Kleinanleger:innen interessant, die Vermögen aufbauen wollen. Für Verheiratete oder Lebenspartner erhöht sich der Sparerpauschbetrag auf 1.602 Euro. Bei 3 Prozent Ausschüttungsrendite und Kursentwicklung bleibt eine Anlagesumme von 53.400 Euro wiederum steuerfrei. Beachten Sie hierbei, dass auch Kinder Anspruch auf den regulären Sparerpauschbetrag haben. Die Aktien oder Fonds müssen in diesem Fall aber längerfristig im Eigentum des Kindes – also etwa auf einem Juniordepot auf dessen Namen – angelegt worden sein. Es ist als Vermögen dann eindeutig dem Kind zugeordnet und kann später nicht ohne Weiteres wieder in das Vermögen der Eltern überführt werden. Befindet sich die Ertragsquelle (zum Beispiel ein Aktien-ETF) nur für kurze Zeit im Eigentum des Kindes, kann das Finanzamt entscheiden, Steuern nachträglich anzulasten.
Steuerfreie Ausschüttungen pro Jahr bei Nutzung des Sparerpauschbetrags

Wie Sie den Sparerpauschbetrag nutzen
Um den Sparerpauschbetrag zu nutzen, müssen Sie einen Freistellungsauftrag bei Ihrer Bank einreichen. Dazu benötigt die Bank auch die entsprechende Steueridentifikationsnummer. Sollten Sie sich unsicher sein, ob diese bei Ihrer Bank vorliegt, genügt in der Regel ein Anruf. Falls bei Ihrer Bank diese Nummer nicht vorliegt, können Sie diese jederzeit zum Beispiel per E-Mail nachreichen. Theoretisch ist es möglich, Freistellungsaufträge bis zum letzten Bankarbeitstag eines Jahres einzureichen. Aufgrund des administrativen Aufwands geben Banken aber üblicherweise vor, dass der Auftrag bis Mitte Dezember eingegangen sein muss, um noch gültig zu sein. Geht der Freistellungsauftrag dann fristgerecht bei Ihrer Bank ein, gilt er ab dem 1. Januar des laufenden Jahres. Wünschen Sie in den folgenden Jahren weder eine Änderung noch einen Widerruf, behält der Freistellungsauftrag auch für die Folgezeit seine Gültigkeit.Während oder vor Beginn eines Jahres können Sie Freistellungsaufträge beliebig oft ändern. Rückwirkende Änderungen für abgelaufene Jahre sind allerdings nicht möglich.
Bei einer Konto- oder Depotauflösung muss der Freistellungsauftrag separat gekündigt werden. Geschieht das nicht, bleibt ein ungenutzter Freibetrag bestehen.
Was Sie bei der Nutzung des Sparerpauschbetrags beachten sollten
Denken Sie daran, dass der Sparerpauschbetrag alle Kapitalerträge einschließt, neben Dividendenzahlungen und Fondsausschüttungen in Ihrem Depot also zum Beispiel auch Zinszahlungen aus dem Tagesgeldkonto. Daher kann es nötig sein, dass Sie Ihren Sparerpauschbetrag auf verschiedene Banken aufteilen. Dazu können Sie bei den jeweiligen Banken mehrere Freistellungsaufträge in beliebiger Höhe einreichen.Beachten Sie dabei, dass die einzelnen Freistellungsaufträge in Ihrer Summe nicht den Ihnen zustehenden Sparerpauschbetrag überschreiten. In diesem Fall können die Freistellungsaufträge vom Finanzamt aufgehoben werden. Kommt dies öfter vor, kann sogar ein Ordnungsgeld verhängt werden.
Wie beschrieben, kann der Sparerpauschbetrag auch für Kursgewinne genutzt werden. Daher kann es am Ende des Jahres sinnvoll sein, etwaige Gewinne im Depot auch tatsächlich zu realisieren, falls der Betrag noch nicht voll ausgeschöpft wurde. Das bedeutet, dass Sie ETFs verkaufen und danach wieder ins Depot kaufen. Damit werden Erträge steuerlich wirksam realisiert und das Portfolio bleibt trotzdem in seiner Struktur bestehen. Hierbei sollten Sie abwägen, ob die mögliche Ersparnis die Transaktionskosten aufwiegt. Betreiben Sie ein Depot mit sehr geringen Handelsgebühren und einer niedrigen Mindestordergröße wie etwa bei Scalable Capital, Trade Republic, finanzen.net zero oder Smartbroker, so können sich die beiden Transaktionen pro ETF steuerlich lohnen.
Des Weiteren ist der Sparerpauschbetrag immer nur auf ein einzelnes Jahr bezogen anrechenbar. Bleibt die Rendite eines Depots unter dem Sparerpauschbetrag, verfällt der übrige Betrag und wirkt sich nicht mehr steuermindernd aus.
Alternativ zum Freistellungsauftrag kann beim Finanzamt auch eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragt werden. Bleiben die gesamten Einkünfte einer Person unter dem jeweils aktuellen Grundfreibetrag, können Sie sich so bereits vor der Erhebung von der Abgeltung- beziehungsweise Einkommensteuer befreien lassen. Das ist vor allem für Personen interessant, die relativ hohe Kapitalgewinne erwirtschaften, unter Berücksichtigung sonstiger Einkommen aber trotzdem unterhalb des Grundfreibetrags bleiben. Dieser liegt für das Steuerjahr 2021 bei Ledigen bei 9.696 Euro, bei zusammen veranlagten Verheirateten bei 19.392 Euro. Im Folgejahr 2022 wird dieser auf 9.984 Euro angehoben.
Sie möchten mehr über Steuern und ETFs lernen? In unserem Artikel zum Investmentsteuergesetz finden Sie weitere nützliche Informationen.