Was dich in diesem Artikel erwartet
Die Rentenkommission (offiziell Alterssicherungskommission) hat ihre mit Spannung erwarteten Empfehlungen vorgelegt. Das deutsche Rentensystem steht unter enormem demografischen Druck. Immer weniger Beitragszahler müssen immer mehr Rentner finanzieren. Um das System langfristig zu sichern, schlägt die Kommission eine echte Trendumkehr vor.
Für dich als Sparer und Anleger besonders spannend: Zum ersten Mal soll es eine verpflichtende,
kapitalgedeckte Komponente nach schwedischem Vorbild direkt in der gesetzlichen Rente geben. Wir haben uns die Details angeschaut und zeigen dir, was sich für dich ändert.
Die neue kapitalgedeckte Komponente
Zwar findet man in den Empfehlungen der Rentenkommission weder die Begriffe „Aktienrente“ oder „Generationenkapital“, aber sie beinhaltet sogenannte
kapitalgedeckte Elemente für die gesetzliche Rente. Es soll nach schwedischem Vorbild als zusätzliche Säule dienen, um das Rentenniveau der heute jüngeren Generation langfristig abzusichern.
Das sieht die Kommission konkret für die kapitalgedeckte Altersvorsorge vor:
- Zwei Prozent zusätzlich für den Kapitalmarkt: Für alle rentenversicherungspflichtigen Personen wird diese verpflichtende, kapitalgedeckte Komponente eingeführt. Auf die aktuellen Abgaben von 18,6 % werden schrittweise 2 % des Bruttogehalts zusätzlich fällig. Finanziert werden soll das Ganze paritätisch und somit zu 50 % vom Arbeitnehmer und zu 50 % vom Arbeitgeber.
- Schrittweise Einführung: Um Beitragszahler und Betriebe nicht zu überlasten, wird die Einführung des kapitalgedeckten Elements über vier Jahre gestreckt. Jedes Jahr steigen die Abgaben um 0,5 Prozentpunkte, bis sie Anfang der 2030er Jahre die vollen 2 % und damit einen Gesamtrentenbeitrag von 20,6 % vom Bruttogehalt erreichen.
- Anlage im Staatsfonds: Das Geld soll nach schwedischem Vorbild am Kapitalmarkt angelegt werden. In diesem Zusammenhang wurde auch häufig der KENFO, der als breit gestreuter Mischfonds (Multi-Asset-Fonds) agiert, genannt. Namentlich erwähnt wird der KENFO in den Empfehlungen der Kommission jedoch nur als Beispiel. Der KENFO hat eine Zielrendite von ca. 4 % über der Inflationsrate.
- Volle Transparenz und individuelles Eigentum: Dein Erspartes landet nicht in einem anonymen Umlagetopf. Jeder Beitragszahler erhält jährlich einen übersichtlichen Auszug, der zeigt, wie sich die kapitalgedeckte Komponente für ihn entwickelt hat. Im Alter erfolgt dann eine individuelle Auszahlung des angesparten Kapitals.
Ein konkretes Rechenbeispiel
Nehmen wir an, du verdienst glatte
4.000 Euro brutto im Monat. Wenn das neue kapitalgedeckte Element voll eingeführt ist, fließen insgesamt
2 % deines Bruttogehalts in den Staatsfonds – das entspricht
80 Euro im Monat.
Da die Beiträge paritätisch geteilt werden, sieht die Rechnung für dich so aus:
- Dein Anteil: 40 Euro im Monat
- Der Anteil deines Arbeitgebers: 40 Euro im Monat
Weil diese kapitalgedeckte Komponente über vier Jahre gestreckt eingeführt wird (um jeweils 0,5 Prozentpunkte pro Jahr), wächst dein monatlicher Eigenanteil bei diesem Gehalt ganz entspannt auf:
- Jahr 1 (0,5 % gesamt): 10 Euro von dir / 10 Euro vom Arbeitgeber
- Jahr 2 (1,0 % gesamt): 20 Euro von dir / 20 Euro vom Arbeitgeber
- Jahr 3 (1,5 % gesamt): 30 Euro von dir / 30 Euro vom Arbeitgeber
- Ab Jahr 4 (2,0 % gesamt): 40 Euro von dir / 40 Euro vom Arbeitgeber
Du investierst als Arbeitnehmer also effektiv nur 40 Euro im Monat aus eigener Tasche, aber am globalen Kapitalmarkt arbeiten jeden Monat volle 80 Euro für deine spätere kapitalgedeckte Zusatzvorsorge.
Wenn diese 80 Euro im Monat bei der anvisierten 4 % inflationsbereinigten Rendite über einen Zeitraum von 30 Jahren für dich am Kapitalmarkt arbeiten, ergibt sich am Ende ein beachtliches Vermögen von
110.186,55 Euro und zwar bereits inflationsbereinigt, also gemessen in heutiger Kaufkraft.
Die weiteren Reformvorschläge im Schnelldurchlauf
Da das kapitalgedeckte Element Zeit braucht, um heranzuwachsen, dreht die Kommission im restlichen Bericht an weiteren Stellschrauben des bisherigen Systems. Diese weiteren Punkte solltest du kennen:
- Länger arbeiten ab 2031: Das gesetzliche Rentenalter wird nach dem Jahr 2031 an die statistische Lebenserwartung gekoppelt. Wenn wir im Schnitt älter werden, müssen wir auch etwas länger arbeiten. Konkret prognostiziert der Bericht ein Anstieg der Altersgrenze auf 67,5 Jahre bis zum Jahr 2041.
- Aus für die abschlagsfreie „Rente ab 63“: Die beliebte Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren ohne Einbußen früher in den Ruhestand zu gehen, soll komplett gestrichen werden. Die Begründung: Diese Regelung wurde statistisch häufig von Menschen mit überdurchschnittlich hohem Einkommen genutzt. Früher in Rente zu gehen, bleibt zwar möglich, jedoch ausschließlich mit finanziellen Abschlägen. Passend dazu wird auch die Altersteilzeit erschwert und das sogenannte Blockmodell abgeschafft.
- Wer zahlt ein und wie viel kommt raus? Das Ziel der Kommission ist eine Mindest-Zielgröße für das gesamte Alterseinkommen (also gesetzliche Rente kombiniert mit betrieblicher und privater Vorsorge). Dieses soll für einen Durchschnittsverdiener bei mindestens 70 % des früheren Nettoeinkommens liegen. Um die Basis zu verbreitern, werden künftig neue Selbstständige verpflichtend in die gesetzliche Rente einbezogen. Auch DAX-Vorstände und Abgeordnete zahlen künftig Beiträge. Beamte werden allerdings zunächst weiterhin nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.
- Wichtig für Immobilienbesitzer und Anleger: An der steuerlichen Behandlung von privaten Mieteinnahmen und Dividenden ändert sich laut diesem Bericht nichts.
Fazit: Wer sind die Gewinner und Verlierer?
Der Bericht der Alterssicherungskommission zeigt eine klare Richtung für die Zukunft unserer Altersvorsorge auf. Wenn man die Vorschläge zusammenfasst, lässt sich eine deutliche Trennlinie ziehen:
Vor allem die
jüngeren Generationen würden von der Empfehlung profitieren. Für sie wird die Rente durch das neue kapitalgedeckte Element – zumindest teilweise – endlich auf ein moderneres, renditestarkes und demografiefestes Fundament gestellt. Auch neue Selbstständige gewinnen langfristig an verlässlicher Basisabsicherung.
Arbeitnehmer, die fest mit einem verfrühten, abschlagsfreien Renteneintritt oder flexiblen Modellen wie dem Blockmodell der Altersteilzeit kalkuliert hatten, haben in den aktuellen Empfehlungen das Nachsehen. Hier verlangt das System künftig längere Arbeitszeiten oder finanzielle Abstriche.
Wichtiger Hinweis: Bitte beachte, dass es sich hierbei um die aktuellen Empfehlungen einer Expertenkommission handelt. Noch ist kein Gesetz beschlossen. Aus den Vorschlägen müssen in den kommenden Monaten erst konkrete Gesetzestexte formuliert und im Bundestag debattiert werden.