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MiFID II: Änderungen beim Börsenhandel mit ETFs

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MiFID II soll für Transparenz im Handel sorgen, verschafft Anlegern mehr Einsicht bei der Wahl der Handelsplätze, reduziert automatisierten Handel und macht ETF-Preise aussagekräftiger.

MiFID II: Änderungen beim Börsenhandel mit ETFs
 
Der europäische Kostenausweis MiFID II hört sich technisch an, ist er auch. Lange wurde sie innerhalb der EU-Gremien entwickelt und auf EU-Ebene schließlich in zahlreiche lokale Gesetze umgesetzt. Ihre Implementierung zum Jahreswechsel 2018 hat so einigen Beratungsfirmen, Vermögensverwaltern und Vermittlern den Weihnachtsurlaub verdorben ...

MiFID II mischt auf: Große Veränderungen bei Handel, Auswahl von Handelspartnern und Vertrieb von Investmentprodukten führen dazu, dass einige Geschäftszweige sogar ganz aufgeben müssen. Das eigentliche Ziel der europäischen Politiker und Regulatoren: das intransparente und hochmargige Geschäft zu Lasten der Kunden eindämmen.

Wer heute schon sein Geld in ETFs anlegt, bekommt davon wesentlich weniger mit. Denn ETFs sind seit ihrer Einführung vor 18 Jahren in Europa extrem transparente, schlaue Fonds. Lange wurden sie von den Schwerverdienern des Finanzvertriebs absichtlich ignoriert. Aber auch hier wirkt sich MiFID II aus, vor allem beim Angebot des Ausführungsorts, der kleinstmöglichen Preisabstufung und dem Preis-Reporting pro Produkt.

Welchen Einfluss MiFID II im Detail auf die Wahl des Handelsplatzes, die sogenannten „Tick Sizes” sowie die allgemeine Preispolitik von ETFs hat, erfahren Sie in den folgenden Abschnitten.
 

Best Execution für Online Broker Pflicht

Welchen Handelsplatz empfehlen Online Broker? – Die Antwort ist einfach: den, bei dem die Online Broker am meisten verdienen: entweder an der Ausführung (Spread und Preisgestaltung) oder den Ausführungsgebühren. Bereits die erste Version der Finanzmarktrichtlinie MiFID I im Jahr 2007 hat dieses Vorgehen stark eingedämmt, was vor allem die Profis zu spüren bekamen.

MiFID II verpflichtet nun die Online Broker, den Anlegern auch die sogenannte „Best Execution” anzubieten. Dabei sollten sie den Vorschlag für die bestmögliche Ausführung nach klaren Kriterien formulieren, die quartalsweise pro ETF berichtet und sanktioniert werden können. Die Kriterien umfassen Kurs, Kosten, Geschwindigkeit, Wahrscheinlichkeit der Ausführung und die Ordergröße.

Der hohe Aufwand für diese Einschätzung und der mögliche Entfall lukrativer Seiten-Geschäfte für die Online Broker könnten sich in höheren Order- oder Depotpreisen bemerkbar machen. Die Zukunft wird zeigen, wie die Online Broker tatsächlich auf die Richtlinien reagieren.
 

Kurssprünge (Tick Sizes) werden nun vorgegeben

Im fortlaufenden Handel verändern sich die Preise naturgemäß ständig. Doch in welchen Stufen? MiFID II regelt nunmehr europaweit die Bestimmung der sogenannten „Tick Sizes”, die kleinsten möglichen Preissprünge eines quotierten Wertpapiers. Je nach Zuordnung von Werten zu einem Liquiditätsband werden die Sprünge errechnet. Wenn ein ETF beispielsweise 20 Euro kostet und eine Tick Size von 50 Cent hat, sind die nächstmöglichen Preise 19,50 Euro und 20,50 Euro. Ein Kauf zu 20,25 Euro ist nicht möglich. Einfluss hat dies vor allem auf die Aufgabe von Limit-Orders.

Beim Handelssystem XETRA der Deutschen Börse gibt es schon länger eine Regelung für minimale Notierungssprünge. So wird der massenhafte Handel zu minimalsten Änderungen eingeschränkt.

Für Privatanleger wird die Änderung also weitgehend unbemerkt bleiben, im Gegensatz zu den gesammelten ETF-Preisen.
 

Alle Orders müssen jetzt protokolliert und berichtet werden

Statt die ETFs an der Börse zu handeln, handeln viele professionelle Marktteilnehmer die ETFs lieber „OTC”. Der Begriff steht für „Over the counter”, die buchstäbliche Ladentheke – also eben nicht über ein zentrales Orderbuch einer Börse. Hier handeln Marktteilnehmer direkt und zu individuellen Konditionen miteinander. Das kann ein Dachfondsmanager sein, der fünf Millionen eines ETF für sein Portfolio bei einem Handelsteilnehmer ordert, oder ein Hedge Fonds, der ETF-Anteile in großem Stil verkaufen möchte und eine Gegenpartei in Form einer Bank findet. Bei ETFs soll diese Form zeitweise bis zu 80 Prozent des Handels ausgemacht haben. Warum? Zum einen wollen einige Marktteilnehmer nicht, dass man ihre Orders in einem Orderbuch sieht, sie wollen anonym bleiben. Damit entziehen sie sich Marktreaktionen. Zum anderen sind Teilausführungen bei den Großanlegern ebenfalls unbeliebt, wie sie gerne durch kleinere Anleger entstehen, deren Orders sich genauso im vollständig automatisierten Orderbuch des elektronischen Handelssystems der Börse befinden.

Die Preisbildung für ETFs wird damit intransparent und die Liquidität zerstückelt. Mit MiFID II soll Abhilfe geschaffen werden: OTC-Trades müssen nun mit Preis und Menge gemeldet werden, um für einen einheitlichen Informationsstrom zu sorgen, den alle Marktteilnehmer einsehen und bewerten können. Im Branchen-Jargon heißt das „Consolidated Tape”. Gesammelt werden die Preise von Börsen und Datenanbietern.
 
Gut zu wissen: Der größte ETF-Anbieter der Welt, iShares, bietet einen solchen Datenstrom auch für europäische ETFs schon seit 2012 zusammen mit dem Profi-Informationsnetzwerk Bloomberg an. OTC-Trades mussten in Großbritannien übrigens schon immer der Börse gemeldet werden.
Privatanleger werden erst nach und nach in den Genuss der „richtigen” ETF-Kurse kommen, weil Verteilung und Bepreisung dieser Daten noch gar nicht geregelt sind. Wenn überhaupt, wird die Preisbildung bei weniger liquiden ETFs transparenter und für alle Marktteilnehmer gerechter werden. Die guten Kurse bleiben dann nicht mehr nur den Profis vorbehalten.
 
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