Die Themen in diesem Artikel
Die Bundesregierung plant mit der Einführung der Frühstart-Rente ab 2026 eine neue Säule in der privaten Altersvorsorge. Mit diesem Konzept soll die junge Generation frühzeitig und staatlich gefördert an den Kapitalmarkt herangeführt werden. Das Modell zielt darauf ab, ein langfristiges, kapitalgedecktes Sparen zu ermöglichen. Die im Koalitionsvertrag festgelegte Frühstart-Rente für 6- bis 18-Jährige soll schrittweise eingeführt werden und beginnt zunächst nur mit dem jüngsten Jahrgang.
Das Bundesfinanzministerium hat am 22. Juli 2026 den konkreten Referentenentwurf für das „Frühstartrentengesetz“ vorgelegt. Damit stehen die Details und der Fahrplan nun fest.
Die Eckpunkte der staatlichen Förderung
Kern des Vorhabens ist ein monatlicher Zuschuss von zehn Euro durch den Staat in einen individuellen, kapitalgedeckten Altersvorsorge-Vertrag, den die Eltern der anspruchberechtigeten Kinder abgeschlossen haben. Dieser Betrag soll für jedes Kind vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr gezahlt werden.
Das angesparte Kapital bleibt gundsätzlich bis zum Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters gebunden. Bis dahin bleiben alle Gewinne aus der Anlage steuerfrei.
Eltern, Großeltern und Verwandte können das Depot zudem flexibel aufstocken und insgesamt Zuzahlungen von bis zu 6.840 Euro pro Jahr tätigen.
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Wann geht es los und wie läuft die Nachzahlung?
Das Programm startet schrittweise, um die Haushaltsmittel zu schonen. Los geht es zunächst ausschließlich für Kinder des Geburtsjahrgangs 2020, sobald diese ihr sechstes Lebensjahr vollenden. In den Folgejahren rückt jeweils der nächste Jahrgang nach. Die rechtliche Grundlage wird noch im Laufe des Jahres 2026 geschaffen. Die staatliche Förderung für den Jahrgang 2020 gilt dabei rückwirkend zum 1. Januar 2026.
Eigene Verträge bei Banken und Neobrokern können von den Eltern ab dem 1. Januar 2027 abgeschlossen werden – zeitgleich mit dem Start des allgemeinen
Altersvorsorgedepots für Erwachsene. Die zustehenden Beträge für das Jahr 2026 werden dann nachträglich gutgeschrieben.
Was passiert, wenn Eltern kein Depot eröffnen?
Um sicherzustellen, dass Kinder aus bürokratiefernen Familien nicht benachteiligt werden, sieht der finale Entwurf eine Sicherheitslösung vor.
Versäumen es die Eltern, ein privates Altersvorsorgedepot für ihr 6-jähriges Kind zu eröffnen, geht der staatliche Zuschuss nicht verloren. Der Staat legt das Geld automatisch in einer kostengünstigen, kollektiven Standardlösung für den jeweiligen Jahrgang an.
Sobald die Eltern – oder später das volljährige Kind – ein eigenes Depot auswählen, lässt sich das bisher in der kollektiven Anlage angesparte Guthaben nahtlos auf den persönlichen Vertrag übertragen.
Was passiert ab dem 18. Geburtstag?
Mit dem 18. Geburtstag endet die staatliche Zehn-Euro-Förderung für Kinder. Das Depot wird jedoch nicht aufgelöst, sondern geht als reguläres Altersvorsorgedepot auf den Namen des Jugendlichen über.
Ab diesem Zeitpunkt kann der Nachwuchs das Depot mit eigenen Beiträgen weiter besparen, beitragsfrei ruhen lassen oder unkompliziert zu einem anderen Anbieter wechseln.