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Die Bundesregierung plant mit der Einführung der Frühstart-Rente ab 2026 eine neue Säule in der privaten Altersvorsorge. Mit diesem Konzept soll die junge Generation frühzeitig und staatlich gefördert an den Kapitalmarkt herangeführt werden. Das Modell zielt darauf ab, ein langfristiges, kapitalgedecktes Sparen zu ermöglichen. Die im Koalitionsvertrag festgelegte Frühstart-Rente für 6- bis 18-Jährige soll schrittweise eingeführt werden und beginnt zunächst nur mit dem jüngsten Jahrgang.
Die Eckpunkte der staatlichen Förderung
Kern des Vorhabens ist ein monatlicher Zuschuss von zehn Euro durch den Staat. Dieser Betrag soll für jedes Kind vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr in ein individuelles Depot eingezahlt werden. Das angesparte Kapital soll erst mit Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters verfügbar sein. Bis dahin bleiben alle Gewinne aus der Anlage steuerfrei.
Das Geld wird in ein privatwirtschaftlich organisiertes, kapitalgedecktes Depot fließen, welches im Gegensatz zur Riester-Rente keine Garantien oder Mindestverzinsungen vorsieht. Stattdessen soll eine Positivliste festlegen, welche Produkte – darunter ETFs und Versicherungslösungen – für die Förderung zugelassen sind, um höhere Renditechancen zu ermöglichen. Positiv ist zudem, dass auch Dritte, wie Eltern oder Großeltern, zusätzliche Einzahlungen in das Depot vornehmen können.
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Kritik an der gestaffelten Einführung
Obwohl das langfristige Ziel die Förderung aller 6- bis 18-Jährigen ist (die Kosten dafür werden auf jährlich rund eine Milliarde Euro geschätzt), startet die Umsetzung holprig. Die Bundesregierung plant die Einführung der Förderung zwar ab dem 1. Januar 2026, jedoch zunächst nur für die sechsjährigen Kinder (beginnend mit dem Geburtsjahrgang 2020).
Diese Entscheidung ist dem knappen Haushalt geschuldet. Die Konsequenz: Alle älteren Kinder und Jugendlichen bis 18 Jahre werden vorerst nicht berücksichtigt und sollen erst in den Folgejahren schrittweise hinzukommen. Wer also beispielsweise am 31.12.2019 geboren ist, geht leer aus. Diese gestaffelte Einführung ist insofern fragwürdig, als dass die älteren Jahrgänge wertvolle Jahre des
Zinseszinseffekts verlieren und das Grundprinzip der Gleichbehandlung zunächst nicht eingehalten wird.
Verantwortung der Eltern und der Reformkontext
Ein weiterer zentraler Punkt ist die Rolle der Eltern: Sie müssen aktiv werden und ein gefördertes Depot oder eine Versicherung für ihr Kind eröffnen, um die staatlichen Zuwendungen abzurufen. Wer nicht handelt, dem soll jedoch automatisch eine Standardlösung zugeteilt werden.
Die Frühstart-Rente bildet lediglich einen Eckpfeiler einer weitreichenden Reform der gesamten privaten Altersvorsorge, welche auch die Riester-Rente betrifft. Ziel ist es, ein anschlussfähiges Altersvorsorgedepot zu schaffen. Dieses Depot soll, basierend auf der Vorarbeit der ehemaligen Ampel-Koalition, nach dem 18. Lebensjahr nahtlos die Funktion der Frühstart-Rente übernehmen und ebenfalls entweder staatlich gefördert oder steuerlich begünstigt werden. Die endgültigen Details zur Frühstart-Rente selbst bleiben vorerst auf der Ebene von Eckpunkten, bis das Gesamtkonzept der privaten Altersvorsorge verabschiedet ist.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Frühstart-Rente ein richtiger erster, aber kleiner Schritt für eine modernere Altersvorsorge ist, die auf Kapitalmarktbeteiligung setzt. Die gestaffelte Einführung und die anfängliche Beschränkung auf einen einzigen Jahrgang aus budgetären Gründen bedeutet aber, dass der Großteil der Kinder zunächst nicht berücksichtigt wird und wertvolle Jahre des Zinseszinseffekts verloren gehen, was die gewünschte generationenübergreifende Wirkung verzögert. Angesichts der geringen Anfangssumme besteht somit das Risiko, dass die Frühstart-Rente in ihrer aktuellen Form primär einen symbolischen Wert besitzt, anstatt ein sofort wirksames und substanzielles Instrument der Kapitalbildung zu sein.