
Mit diesen drei Tipps Steuervorteile ernten
1. Sparerpauschbetrag clever aufteilen
Wie allen steht auch dir der Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 Euro pro Jahr zu. Auf jegliche Kapitalerträge bis zu dieser Summe musst du also keinerlei Steuern zahlen. Daher solltest du darauf achten, deinen Sparerpauschbetrag clever aufzuteilen. Hast du beispielsweise mehrere Depots und Konten, mit denen du Kapitalerträge erwirtschaftest, macht es Sinn, zu prüfen, wo Optimierungspotenziale schlummern. Teile deinen Freistellungsauftrag am besten so auf, dass du ihn bei jeder Bank ausnutzt – wenn du den Sparerpauschbetrag für das laufende Jahr nicht vollständig in Anspruch nimmst, verfällt der restliche Betrag. Alternativ kannst du deinen Sparerpauschbetrag auch in deiner Steuererklärung geltend machen.justETF Tipp: Schon gewusst? Ab 2023 wird der Sparerpauschbetrag von 801 auf 1.000 Euro pro Person erhöht.
2. Gewinne mitnehmen und Steuern sparen
Was aber, wenn du deinen Freibetrag in einem Jahr noch nicht ausgeschöpft bekommst? Auch hierfür haben wir einen Tipp: Verkaufe einfach deine ETF-Anteile!3. Kryptowährungen – Warum Verluste realisieren jetzt Sinn macht
Und noch ein Hinweis für den Fall, dass du Krypto-Fan bist. Bei direkten Krypto-Investments und einigen Krypto-ETNs gilt: Gewinne sind nach einem Jahr aufgrund der Spekulationsfrist steuerfrei. Daher macht es oftmals Sinn, seine Krypto-Investments langfristig zu halten. Da es in diesem Jahr aber für Kryptowährungen stark bergab ging, könnte es diesmal cleverer sein, Verluste zu realisieren, also Krypto-Investments aus diesem Jahr (!) zu verkaufen.- Option A: Krypto-Verluste verrechnen mit Gewinnen aus diesem Jahr – das geht z.B. bei Verkauf von Grundstücken, Edelmetallen oder Fremdwährungen, aber nicht für Aktien!
- Option B: Verlustvortrag machen. Nachdem du die Verluste auf dein Krypto-Investment steuerlich realisiert hast, kaufst du die Krypto-Anteile einfach direkt wieder ein. Wenn du dann mit diesen neuen Anteilen im nächsten Jahr Gewinne machst, sind diese wiederum nach einer erneuten Haltedauer von einem Jahr steuerfrei. Und die realisierten Verluste aus diesem Jahr kannst du mit Gewinnen aus anderen Investments verrechnen.
- Option C: Verlustrücktrag machen. Du kannst deine Krypto-Verluste auch mit Gewinnen aus dem Vorjahr (sofern vorhanden) verrechnen. Aber Achtung: Das müsste dann über die Steuererklärung eingereicht werden und funktioniert nicht automatisch.
justETF Tipp: Einen Überblick zum Thema findest du in unserem Artikel ETF und Steuern: alle Steueraspekte im Überblick.
Deine Checkliste zum Steuersparen
Achte vor Jahreswechsel am besten auf folgende Punkte, um nicht unnötig viele Steuern zu zahlen – denn auch Steuern sind eine Art von Kosten und beim ETF-Investieren versuchen wir diese nach Möglichkeit immer so gering wie möglich zu halten. So dass für dich am Ende am meisten übrig bleibt!- Freistellungsaufträge bei deinen Banken steuerlich sinnvoll aufteilen
- Sparerpauschbetrag ausnutzen. Ggf. Gewinne durch ETF-Teilverkäufe realisieren
- Verluste bei Krypto-Investments aus diesem Jahr realisieren
Disclaimer
Die steuerlichen Ausführungen basieren auf unserem Verständnis der derzeit bekannten deutschen Rechtslage für deutsche Anlegerinnen und Anleger. Es kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass sich die steuerliche Beurteilung durch Gesetzgebung, Rechtsprechung oder Erlasse der Finanzverwaltung nicht ändert. Solche Änderungen können auch rückwirkend eingeführt werden und die beschriebenen steuerlichen Folgen nachteilig beeinflussen. Wir erheben nicht den Anspruch, in dieser Zusammenfassung sämtliche steuerlichen Aspekte zu behandeln, die aufgrund von persönlichen Umständen jedes einzelnen Anlegers von Bedeutung sein könnten. Wir empfehlen dir daher, dich von einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe über die steuerlichen Folgen des Erwerbs, des Haltens oder der Veräußerung von Investmentanteilen beraten zu lassen.
Die steuerlichen Ausführungen basieren auf unserem Verständnis der derzeit bekannten deutschen Rechtslage für deutsche Anlegerinnen und Anleger. Es kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass sich die steuerliche Beurteilung durch Gesetzgebung, Rechtsprechung oder Erlasse der Finanzverwaltung nicht ändert. Solche Änderungen können auch rückwirkend eingeführt werden und die beschriebenen steuerlichen Folgen nachteilig beeinflussen. Wir erheben nicht den Anspruch, in dieser Zusammenfassung sämtliche steuerlichen Aspekte zu behandeln, die aufgrund von persönlichen Umständen jedes einzelnen Anlegers von Bedeutung sein könnten. Wir empfehlen dir daher, dich von einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe über die steuerlichen Folgen des Erwerbs, des Haltens oder der Veräußerung von Investmentanteilen beraten zu lassen.